
Voraussetzung für die Zulassung zum Sonder-Kfz Wohnmobil:
Einige Kriterien müssen erfüllt werden, damit Sie Ihren Van als Wohnmobil zulassen können.
- Vorhandene Sitzgelegeheit im Fahrzeug mit einem Tisch (Tisch darf klappbar oder abnehmbar sein).
- Es muss ein Schlafplatz mit einer Mindestliegefläche von 180 cm x 70 cm eingebaut sein
(Schlafplatz darf tagsüber zusammengeklappt werden, aufklappbare Sitzbank ist ebenfalls zulässig) - Vorhandene Schränke oder Stauraum für Gepäck (Kleidung, Vorräte usw.)
- Begehbarer Raum von mind. 1 Quadratmeter
- Stehhöhe ist seit Ende 2013 nicht mehr erforderlich
- Die Kochgelegenheit muss im Fahrzeug sein
- Küche muss fest im Wagen eingebaut sein (keine Handschrauben)
- Kocher muss fest eingebaut sein (keine Handschraube/Flügelmutter) und für Innenräume zugelassen sein
- Zu- und Abwasser
Bitte informieren Sie sich auch bezüglich der Kochgelegenheit. Unser Kocher Bright Spark wird nicht immer vom TÜV anerkannt.
Die VanEssa Heckküche V1-V5 erfüllt diese Kriterien häufig leider nicht, da Sie laut TÜV nicht im Innenraum des Wagens ist und über kein Abwasser verfügt. Fragen Sie dennoch bei Ihrem TÜV nach, ob die Möglichkeit trotzdem besteht.
Auch mit unserem T3 Modulturm erfüllen wir nicht alle Kriterien (kein Abwasser). Auch unser Gaskartuschenkocher mit Zündsicherung wird nicht immer vom TÜV anerkannt.
Zuerst müssen Sie mit Ihrem Van zum TÜV. Hat man hier grünes Licht erhalten werden einem die dementsprechenden Papiere ausgehändigt.
Mit diesem muss man dann zur Zulassungsstelle und bekommt eine neue Betriebserlaubnis mit den aktualisierten Daten.
Wieviel Geld Sie jährlich mit der Sonder-Kfz Zulassung einsparen, können wir pauschal nicht beziffern, da dies je nach Versicherung, Fahrzeugtyp, Bundesland usw. variieren kann. Am besten Sie fragen diesbezüglich bei Ihrer Versicherung nach.
VanEssa Packliste für den Urlaub
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Wir haben für Sie eine Packliste zusammengestellt, speziell für Reisen mit einem Van/Minivan mit VanEssa Ausstattung. |
Das Übernachten im Van/Minivan?
Das einmalige Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf öffentlichen Straßen ist in Deutschland/Europa im Campingbus grundsätzlich erlaubt. Es sei denn, es ist ausdrücklich verboten. Das Verbot muss sich durch Beschilderung klar erkennen lassen. Abseits der öffentlichen Straßen und Wege können allgemeine Landesvorschriften zusätzliche Einschränkungen vorsehen. Mehrfaches Übernachten an einem Ort ist kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung und unterliegt entsprechenden Einschränkungen, ist also aus sich heraus nicht ohne Weiteres gestattet, sondern bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung, die die Gemeinden für Stellplätze in den Ortssatzungen aussprechen und durch Beschilderung publik machen.
Etwas anderes gilt, wenn campingähnliches Leben stattfindet, also das Aufstellen von Tischen, Stühlen, das Herausdrehen der Markise, Aufstelldach oder das Aufbauen eines Vorzeltes. Das ist kein Parken mehr, sondern Sondernutzung, die ohne Genehmigung nicht erlaubt ist.
Einen ausführlichen Bericht darüber finden Sie unter www.wohnmobilrecht.de
© RA Ulrich Dähn, Bad Hersfeld, Seilerweg 10
Übernachtungsmöglichkeiten in unserer Nähe:
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Gasthof-Hotel “Zur schönen Aussicht”
Telefon: +49 (0) 8063 / 9668 |
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Gästehaus Stahuber
Telefon: +49 (0) 8063 / 8663 |
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Berghotel Aschbach Entfernung zum VanEssa Werk: 10,7 km Familie Rainer Lechner Aschbach 3 DE-83620 Aschbach / Feldkirchen-Westerham Telefon: +49 (0) 8063 / 80 66-0 Fax: +49 (0) 8063 / 80 66-20 E-Mail: info@berghotel-aschbach.de Website: www.berghotel-aschbach.de |
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Großer Wirt Entfernung zum VanEssa Werk: 8,5 km Regina & Benno Huber Am Griedberg 2 DE-83052 Kirchdorf / Bruckmühl Telefon: +49 (0) 8062 / 1249 Fax: +49 (0) 8062 / 58 88 E-Mail: info@gasthof-grosser-wirt.de Website: www.gasthof-grosser-wirt.de |