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Zulassung Sonder-Kfz-Wohnmobil?

von am 27. November 2017

Einige Kriterien müssen erfüllt werden, damit Sie Ihren Van als Wohnmobil zulassen können.

  • Vorhandene Sitzgelegeheit im Fahrzeug mit einem Tisch (Tisch darf klappbar oder abnehmbar sein).
  • Es muss ein Schlafplatz mit einer Mindestliegefläche von 180 cm x 70 cm eingebaut sein (Schlafplatz darf tagsüber zusammengeklappt werden, aufklappbare Sitzbank ist ebenfalls zulässig).
  • Vorhandene Schränke oder Stauraum für Gepäck (Kleidung, Vorräte usw.)
  • Begehbarer Raum von mind. 1 Quadratmeter
  • Stehhöhe ist seit Ende 2013 nicht mehr erforderlich

 

Voraussetzungen Küche:

  • Küche muss fest im Wagen eingebaut sein (keine Handschrauben)
  • Kocher muss fest eingebaut sein (keine Handschraube/Flügelmutter) und für Innenräume zugelassen sein

 

Mit unseren Küchenmodulen ist die Abnahme teilweise möglich, bitte fragen Sie hier beim TÜV nach.
Bitte informieren Sie sich auch bezüglich der Kochgelegenheit. Unser Kocher wird nicht immer vom TÜV anerkannt.

Zuerst müssen Sie mit Ihrem Van zum TÜV. Hat man hier grünes Licht erhalten werden einem die dementsprechenden Papiere ausgehändigt.
Mit diesem muss man dann zur Zulassungsstelle und bekommt eine neue Betriebserlaubnis mit den aktualisierten Daten.

Wieviel Geld Sie jährlich mit der Sonder-Kfz Zulassung einsparen, können wir pauschal nicht beziffern, da dies je nach Versicherung, Fahrzeugtyp, Bundesland usw. variieren kann. Am besten Sie fragen diesbezüglich bei Ihrer Versicherung nach.

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